Es ist festzuhalten, dass es sich hier um 2 unterschiedliche Versicherungsarten handelt. Man kann also nicht von Vor- oder Nachteilen sprechen.
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird in der Regel eine monatliche Rente gezahlt, wenn man seinen aktuellen Beruf mittelfristig, langfristig, oder dauerhaft aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.
Besonders bei Selbstständigen ist das besonders schwer einzuschätzen, da häufig auch noch Büroaufgaben, bzw. administrative Vorgänge wie z.B. Angebote erstellen, Rechnungen schreiben, etc. anfallen, die (fast) immer erledigt werden können.
Die Leistungsvoraussetzung mind. 50 % berufsunfähig zu sein, ist somit nur schwer messbar.
Über die Berufsunfähigkeitsversicherung können grundsätzlich nur Risiken abgesichert werden, die auch tatsächlich zu einer Berufsunfähigkeit führen. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer muss bei der Berufsunfähigkeitsversicherung belegen können, dass er nicht mehr, oder zumindest nicht mehr in seinem zuletzt ausgeübten Beruf, arbeiten kann. Erst wenn diese Formalität sicher steht, erbringt die Versicherungsgesellschaft eine entsprechende Leistung.
Der Weg bis zur ersten Rente kann somit sehr erschwerlich und langwierig werden.
Besonders das Kleingedruckte im Bedingungswerk beinhaltet häufig „unerfreuliche Nachrichten“. Beispielsweise ein Prognosezeitraum von sechs Monaten ist verankert. Ferner könnten sich einige Versicherer auf die sogenannten abstrakten Verweisungen berufen, welche dazu führen, dass der betroffene Versicherungsnehmer einen anderen, ähnlichen Beruf ausüben muss. Die sogenannte „Umorganisationsklausel“ sorgt ebenfalls für viel Streitpotential. Der Versicherer kann schlimmstenfalls verlangen, auf Berufe mit extrem schlechter Bezahlung umzuschulen.
Erkrankt man, ohne berufsunfähig zu werden, bezahlt die Versicherung nicht, man kann ja – laut Versicherung – noch arbeiten. Dieser Zeitraum reißt i.d.R. ein großes Loch ins Portemonaie.
Selbstverständlich gibt es auch hier „gute“ und „schlechte“ Anbieter.
Die Zahlen sprechen allerdings eine deutliche Sprache: In Deutschland gibt es ca. 30.000 BU Fälle pro Jahr. Die Prozessquote ist sehr hoch. Im Schnitt werden auch nur ca. 5 Jahre BU-Renten gezahlt. Bessere Therapiemöglichkeiten sorgen für gute Heilungschancen und führen zum Einstellen der Rentenleistung.
Bei einer Dread-Disease Versicherung (wörtlich: „gefürchtete Krankheit“) wird eine einmalige Versicherungsleistung bezahlt, wenn man an vorher definierten Krankheiten erkrankt. Grundlage ist die Diagnose von Ihrem Arzt, bzw. dem behandelnden Krankenhaus.
Es spielt also keine Rolle, ob man noch arbeiten kann, oder nicht.
Allein in Deutschlang gibt es jährlich ca. 1 Mio Menschen, die an einem Herzinfarkt, Schlaganfall, oder Krebs erkranken – eine erschreckende Anzahl – Tendenz ( leider ) steigend.
Schnelle Hilfe ist wichtig !
Bei einer Dread Disease Versicherung wird die Leistung bei einem anerkannten Leistungsfall spätestens nach 2 Wochen fällig.
Bei der Dread Disease Versicherung spielt es keine Rolle, ob die versicherte Person noch arbeiten kann oder nicht. Er erhält seine Leistung, sobald die Diagnose der Erkrankung feststeht. Die Formalitäten und der Zeitraum zwischen Bekanntwerden der Erkrankung und Zahlung der Leistung sind somit wesentlich schneller.
Entscheiden Sie doch für sich, ob eine Einmalzahlung in einem 5-6 stelligen Bereich, oder eine monatliche Rente von ca. 1 – 2 TEUR pro Monat für Sie sinnvoller erscheint.
Für bestmögliche medizinische Betreuung erscheint uns eine Einmalzahlung häufig hilfreicher.